Corona

28.04.2022

Ende der Maskenpflicht

Ab Montag, 2. Mai 2022 heben wir die Maskenpflicht auf und freuen uns, wieder in maskenfreie Gesichter schauen zu können. Die Hygienemassnahmen wie regelmässiges Lüften und Hände waschen oder desinfizieren werden wir weiterhin beibehalten.

10.03.2022

Ein fast maskenfreier Frühling

Ab Montag, 14. März 2022 besteht für unsere Mitarbeitenden in der familienergänzenden Kinderbetreuung grundsätzlich keine Maskenpflicht mehr, ausser:

  • während 5 Tagen nach Beendigung der Isolation
  • während der Dauer der Isolation einer im gleichen Haushalt lebenden, positiv getesteten Person
  • die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter möchte es
  • beim gemeinsamen Singen
  • wenn andere Erwachsene im Raum sind und der Abstand grösstenteils nicht eingehalten werden kann
  • bei der Übergabe der Kinder und bei Elternkontakten im Innenraum

Sie, liebe Eltern, Lieferanten, Handwerker:innen, usw. bitten wir, in den Innenräumen nach wie vor eine Maske zu tragen.

Die Zahlen sind hoch und steigen. Die personelle Situation ist und bleibt weiterhin angespannt und das Aufrechterhalten der familienergänzenden Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur anspruchsvoll. Darum halten wir uns selbstverständlich auch weiterhin an die Schutz- und Hygienemassnahmen wie regelmässiges Lüften, Hände waschen oder desinfizieren, usw.

21.02.2022

Schrittweise Lockerungen

Wir freuen uns über die vom Bundesrat aufgehobenen Massnahmen und die wiedergewonnenen Freiheiten. Und doch wollen wir unsere Coronamassnahmen sorgfältig und schrittweise lockern.

Als ersten Schritt heben wir die Maskenpflicht im Freien auf. In den Innenräumen behalten wir bis Mitte März 2022 die Masken auf und freuen uns, wenn Sie dies bei den Übergaben der Kinder, der Teilnahme an Sitzungen und Lieferungen oder Reparaturen auch tun. Auch alle anderen bisherigen Massnahmen bleiben für die nächsten 3 Wochen bestehen.

Danke Ihnen allen für Ihr Mitmachen während dieser stürmischen Zeit und auch für die weitere Mitarbeit nach dem Sturm.

09.12.2021

Bundesrat verstärkt Massnahmen

Ab 6. Dezember gelten schweizweit verstärkte Coronamassnahmen. Selbstverständlich setzen wir diese in all unseren Kitas und der Tagi um und gehen teilweise sogar einen Schritt weiter. So tragen z.B. bei uns auch im Aussenraum alle Mitarbeitenden eine Maske (auch Geimpfte und Genesene). Die Geschäftsstelle ist weiterhin besetzt. Wir beachten jedoch die Empfehlung für Homeoffice.

23.09.2021

Die Kinder sind ungeschützt, und wir wollen sie und ihre Familien schützen

Darum gilt in unseren Betreuungseinrichtungen nach wie vor für alle Mitarbeitenden, egal ob geimpft oder ungeimpft, die Maskenpflicht. Auch für die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle. Dies einerseits im Wissen, dass auch Geimpfte das Virus weitergeben können und andererseits zum Schutz der Kinder und deren Familien. Weiter wollen wir alle unsere Mitarbeitenden, geimpft oder nicht geimpft, gleich behandeln und geben darum selbstverständlich auch keine Auskunft über den Impfstatus einzelner Mitarbeitenden.

In den Innenräumen kann wie bisher in speziellen Situationen von einer Maskenpflicht abgesehen werden (Brei- oder Schoppenmalzeiten, Einschlafrituale usw.). Diese müssen jedoch begründet und dokumentiert werden. Im Freien gilt die Maskenpflicht für alle ungeimpften Mitarbeiter:innen.

Bei den Übergaben wird weiterhin von allen Eltern und Mitarbeitenden eine Maske getragen.

Alle unsere Lernenden haben wir aufgefordert, in der Schule auch ohne Pflicht eine Maske zu tragen, sind jetzt aber froh, dass der Kanton Bern die Maskenpflicht in Berufs- und Mittelschulen seit dieser Woche wieder angeordnet hat und erhoffen uns dadurch weniger Personalausfälle.

Artikel im Der Bund 20.09.2021 «Kita entscheidet über Schutz der Kleinen»

10.5.2021

Unser Schutzkonzept bewährt sich

Wir freuen uns, dass wir seit Anfang Jahr weder eine unserer Kitas noch unsere Tagi aufgrund eines Corona Falls schliessen mussten. Dies vor allem durch die konsequente Einhaltung unseres Schutzkonzeptes und der aktiven Mitarbeit und Umsetzung der Schutzmassnahmen aller Eltern und Mitarbeitenden. Dafür herzlichen Dank.

Jetzt können sich auch die Mitarbeitenden von familienergänzenden Bildungs- und Betreuungsinstitutionen prioritär gegen COVID-19 impfen lassen. Sie werden nun bei der Impfpriorisierung gleich behandelt wie die Lehrpersonen.

27.10.2020

Maskentragpflicht mit Ausnahmen in speziellen 1:1 Situationen in unseren Kitas und unserer Tagi

Angesichts der schweizweit verschärften epidemiologischen Lage gilt ab heute in unseren Betreuungseinrichtungen eine Maskentragpflicht. In speziellen 1:1 Situationen (Be­treuungsperson und Kind) kann von einer Maskentragpflicht abgesehen wer­den, sofern diese lückenlos dokumentiert und begründet werden können (z.B. in Situationen wie Brei- oder Schoppenmalzeiten, Einschlafrituale und ähnli­chen, welche in unserem Schutzkonzept definiert sind).

Mit dieser Massnahme möchten wir Sie und Ihre Kinder aber auch unsere Mitarbeitende best­möglich schützen und unsere Betreuungsleistungen aufrechterhalten.

22.10.2020

Keine Maskentragpflicht in der Kinderbetreuung

Seit dem 12. Oktober 2020 gilt im Kanton Bern eine Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. In Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung hingegen gilt gemäss kantonalen Vorgaben keine Maskentragpflicht.

Maskentragpflicht für Eltern und Mitarbeitende bei der Übergabe der Kinder (bringen und holen)
Wir bitten die Eltern beim Bringen und Abholen ihrer Kinder, sobald sie das Gebäude betreten, ihren eigenen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Unsere Mitarbeitenden tragen bei den Übergabegesprächen ebenfalls eine Maske.

12.10.2020

Schutzkonzept / Hygiene- und Verhaltensregeln

In den Kitas und der Tagi des sgf Bern gilt das adaptierte Schutzkonzept von kibesuisse, dem Verband Kinderbetreuung Schweiz. Ziel ist die Eindämmung des Coronavirus unter Berücksichtigung einer «verantwortungsvollen Normalität» in der Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder. An erster Stelle stehen das Kindswohl, der Schutz unserer Mitarbeitenden und die Sicherstellung des Betriebes jedoch immer unter der Einhaltung des Schutzkonzeptes und der Hygienemassnahmen.

Ab heute gelten die neuen Verhaltens- und Hygieneregeln der orangen Kampagne «So schützen wir uns» vom Bundesamt für Gesundheit BAG.

Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit.

27.07.2020

Schutzkonzept / Hygiene- und Verhaltensregeln

In den Kitas und der Tagi des sgf Bern ist das Schutzkonzept adaptiert nach der Vorlage vom Verband kibesusise verankert. Dieses richtet sich am Ziel der Eindämmung des Coronavirus aus, dies unter Berücksichtigung einer «verantwortungsvollen Normalität» in der Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder. Damit dies gelingt, suchen wir eine sorgfältige Balance. Dabei geht es vorallem um das Kindswohl, den Schutz von Mitarbeitenden und Personen im Umfeld der Kinder und Mitarbeitenden als auch die Einhaltung der Hygienemassnahmen als auch die Sicherstellung des Betriebs.

Weiter gelten nach wie vor die Hygiene- und Verhaltensregeln des Bundesamt für Gesundheit (BAG), so auch die Empfehlungen für Ihren Alltag, Reisen ins Ausland und Einreise in die Schweiz.

Wir danken den Eltern und Betreuungspersonen für Disziplin und Achtsamkeit.

07.05.2020 / 14:00 Uhr

Rückvergütungs- und Gutschriftsprozess

Liebe Eltern
Der Kanton Bern übernimmt die geschuldeten Betreuungskosten für Eltern, die ihre Kinder zwischen dem 17.3. und dem 16.5.2020 vollständig oder teilweise selber betreut haben bzw. betreuen. Der Prozess sieht wie folgt aus:

Bei bereits bezahlten Rechnungen (März und April) wird die Rückerstattung mittels entsprechender Gutschrift für die künftige Betreuung vorgenommen. Ist dies nicht möglich, erfolgt eine Rückerstattung. Die Gutschriften werden Anfang Juni ausgestellt und an die Rechnungen ab Mai 2020 angerechnet.

Bei noch offenen Rechnungen (März und April) sind wir nach wir vor dankbar, wenn Sie diese trotzdem bezahlen, obwohl der Kanton dies nicht mehr als ver­pflichtend taxiert. Sollte dies bis Ende Mai 2020 nicht der Fall sein, werden die Betreuungskosten bei Eltern, die ihre Kinder in der oben erwähnten Zeitspanne selber betreut haben, storniert. Die Betreuungsleistungen vor dem 17.3.2020 und nach dem 16.5.2020 sind nach wie vor geschuldet.

Wir freuen uns, dass der Kanton Bern die nötigen Schritte zeitnah in die Wege geleitet hat und damit seinen grossen Respekt gegenüber den Eltern und den Institutionen ausdrückt. Bei Fragen stehen Ihnen unser Fachmann Finanzen, Herr Jürg Wyss unter 031 300 31 22 oder der Geschäftsführer zur Verfügung.

30.04.2020

Liebe Eltern
Die Kindertagesstätten und die Tagi bereiten sich auf Anordnung des Kantons Bern auf den Vollbetrieb ab 17. Mai 2020 vor. Nach wie vor gelten die Hygienevorschriften und die Distanzregeln. Die einschränkende Vorgabe der Betreuung in 5er Gruppen kann gemäss Rückmeldungen des Kantonalen Jugendamtes vom 30.4.2020 gelockert werden.

Um eine optimale Organisation der Betreuung zu gewährleisten, sind wir nach wie vor auf Ihre Unterstützung angewiesen. In Absprache mit der Leiterin Ihrer Kita werden Sie die Möglichkeiten eines Wiedereinstiegs schrittweise planen können.

Vielen Dank für die Unterstützung.

23.04.2020 / 14:00 h

Liebe Eltern
Unsere Kitas und die Tagi am Fischerweg sind zu den normalen Öffnungszeiten in Betrieb. Der Kanton Bern hat dazu Weisungen für den Betrieb der Kindertagesstätten bis 26.4.2020 erlassen. Siehe das FAQ der Direktion für Inneres und Justiz als auch der Direktion für Gesundheit, Soziales und Integration des Kantons Bern.

Zum aktuellen Betrieb

  • Der Kanton Bern hat die Vorgaben für den Betrieb der Kindertagesstätten weiter präzisiert.
  • Kitas sind verpflichtet, dem Betreuungsauftrag nachzukommen, dennoch sind sie auch darauf angewiesen, dass die Eltern ihre Kinder, wenn immer möglich zu Hause betreuen. Ist dies nicht umsetzbar, wird die Kitaleiterin mit Ihnen nach individuellen Lösungen suchen, zum Beispiel andere Betreuungs­tage anbieten. Im äussersten Fall würde die Betreuung einer bestehenden Kinder­gruppe durch deren Bezugspersonen in einem anderen Betrieb des sgf Bern vorgenommen, sofern dies organisatorisch und personell durchführbar wäre.
  • Kinder mit Fieber und/oder Husten oder anderen Krankheiten bleiben zu Hause oder müssen abgeholt werden (www.bag-coronavirus.ch)
  • Kinder, die im gleichen Haushalt mit einer infizierten Person leben oder Kontakt mit einer infizierten Person hatten, bleiben 5 Tage ab der Diagnose des bestätigten Falls zu Hause (Selbst-Quarantäne gemäss BAG)
  • Besichtigung der Kitas sind bis am 26.4.2020 nicht möglich. Über Anmeldungen für die Zeit nach dem Corona-Virus freuen wir uns.

Danke herzlich für Ihr Verständnis und das Vertrauen!