Ihr fragt, wir antworten
Das Organisatorische
Meldet euch unverbindlich für eine Besichtigung an. Alle Infos gibt’s unter «Eure Besichtigung».
Wir betreuen die Kinder in altersgemischten Gruppen. Die Räume sind so gestaltet, dass die Interessen aller Kinder berücksichtigt werden können.
Montag bis Freitag an 240 Öffnungstagen im Jahr (Jahresplanung)
07:00 – 18:30 Uhr
Die Bring- und Abholzeiten sind je nach gebuchtem Modul geregelt.
Übersicht folgt
Wir betreuen Kinder ab 3 Monaten bis zum Schuleintritt. In unserer Tagi in der Länggasse betreuen wir auch Kinder im Schulalter.
Ja, wir betreuen Kinder bis zum Schuleintritt. In unserer Tagi betreuen wir auch Schulkinder.
Den Weg zu Kindergärten im Quartier decken wir wann immer möglich ebenfalls ab. Die Entscheidung und Planung erfolgt durch die jeweilige Standortleitung, fragt darum bitte direkt bei ihr nach.
Ja. Unsere Kitas sind an 240 Tagen im Jahr geöffnet. In der aktuellen Jahresplanung pro Kita sind die Betriebsferien aufgelistet.
Weshalb das so ist, erklären wir unter «Die Tarife des sgf Bern».
Kindergarten- und Schulkinder werden bei uns während der Schulferien betreut. Allerdings nur zum im Betreuungsvertrag vereinbarten Pensum. Wird eine zusätzliche Betreuung gewünscht, können Zusatzmodule oder ganze Zusatztage angefragt werden. Beachtet zudem unsere Betriebsferien (Jahresplanung pro Kita).
Der minimale Betreuungsschlüssel ist kantonal in der FKJV Stand 01.01.2024 geregelt. Er bestimmt das notwendige Verhältnis zwischen Personal und Kita-Plätzen.
Mehr Infos gibt’s im Merkblatt «Betreuungsschlüssel».
Bei der Anmeldung wird ein fixes Betreuungspensum mit festen Betreuungstagen gewählt.
Wir bieten aber auch sogenannte «Zusatztage» an, die spontan und nach Bedarf angefragt werden können. Wir prüfen die Anfragen jeweils und versuchen den Wunsch möglich zu machen.
Ihr gebt bei der Anmeldung fixe Wochentage an und könnt bei Bedarf und nach Anfrage Zusatztage dazu buchen.
Gemäss unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen kündigt ihr bitte schriftlich (Mail oder Brief) auf Monatsende mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Eure Ansprechperson dafür ist die Standortleitung.
Nach einer Umfrage bei unseren bestehenden Kita-Eltern haben 94% der Teilnehmenden eine «Du-Kultur» gewünscht. Deshalb duzen wir in unserer schriftlichen Kommunikation. Solltet ihr im persönlichen Austausch andere Wünsche haben, meldet das gerne eurer Standortleitung. Wir nehmen gerne Rücksicht.
Die Standortleitung eurer Wunschkita ist eure erste Ansprechperson. Unsere Standorte und ihre Kontakte findet ihr unter «Unsere Kitas und Tagi».
Die Standortleitungen leiten die Kitas operativ. Die Bereichsleitungen sind für die strategische, organisatorische und finanzielle Weiterentwicklung mehrerer Kitas verantwortlich. Sie sind die erste Eskalationsstufe, wenn sowohl Betreuungspersonen als auch Standortleitung nicht weiterhelfen können. Sie sind unter kitas@sgfbern.ch erreichbar.
Wenn ihr Fragen zur Rechnung habt, meldet euch gerne direkt unter kitarechnung@sgfbern.ch.
Die Eingewöhnung
Wir arbeiten in Anlehnung an das «Berliner Eingewöhnungsmodell». Das heisst: Die Eingewöhnung findet schrittweise und in Begleitung der Eltern statt. Wir bauen über zwei bis drei Wochen Vertrauen auf, damit sich euer Kind, aber auch ihr euch, sicher fühlt.
Wir empfehlen, persönliche Gegenstände mitzubringen, damit sich euer Kind bei uns wohl fühlt. Zum Beispiel: Nuggi, Nuschi, Plüschtier, Finken, Wechselkleidung etc.
Ja. Der Vertrag beginnt mit dem ersten Eingewöhnungstag.
Die Finanzen
Unsere Betreuungskosten sind unter «Die Tarife des sgf Bern» geregelt.
Wir verrechnen monatlich und pauschal. Das heisst:
Ihr kriegt unsere Rechnung rückwirkend jeweils Anfang des Folgemonats mit einer Zahlungsfrist von 20 Tagen.
Darin wird das vereinbarte Betreuungspensum pauschal verrechnet sowie allfällige Zusatztage und/oder Windeln.
Ausführlichere Infos dazu gibt’s unter «Die Tarife des sgf Bern».
Rabatte und Vergünstigungen sind unter «Die Tarife des sgf Bern» geregelt.
Anspruchsberechtigt sind Eltern, die ein mittleres oder tiefes Einkommen haben und die in einer Gemeinde wohnen, die am Betreuungsgutscheinsystem teilnimmt.
Mehr Informationen gibt’s bei uns unter «Das Betreuungsgutscheine-System» oder direkt beim Kanton hier.
Ja, die Betreuungskosten müssen auch während den Ferien oder bei Abwesenheiten (z. B. wegen Krankheit) bezahlt werden. Dies liegt daran, dass die Kitas ihre laufenden Kosten – insbesondere Löhne für das Betreuungspersonal – unabhängig von der Anwesenheit der Kinder decken müssen.
Darüber hinaus ist die Kita an die Vorgaben der Fachkräfte-Kind-Verordnung (FKJV) gebunden, die vorschreibt, wie viel Betreuungspersonal pro Kind verfügbar sein muss. Diese Vorgaben machen die Personalplanung besonders anspruchsvoll und erfordern eine stabile finanzielle Grundlage.
Meldet euch gerne direkt unter kitarechnung@sgfbern.ch.
Der Kita-Alltag
Einen klassischen Kita-Tag gibt es nicht. Jede Kita ist unterschiedlich und jeder Tag anders – wäre ja langweilig sonst!
Wir haben pro Kita ein ungefähres Tagesprogramm festgehalten. Ihr findet es unter «Die Downloads» eurer Wunschkita.
Unser Alltag ist zudem immer geprägt durch unsere pädagogische Grundhaltung. Mehr Infos dazu gibt’s unter «Unser Angebot».
Wir legen Wert darauf, dass die Kinder einmal am Tag nach draussen gehen können.
Nebst Zvieri, Zmittag und Znüni stehen den ganzen Tag Wasser und ungesüsster Tee zur Verfügung. Unsere Mahlzeiten werden immer frisch und saisonal zubereitet. Wir sind «Fourchette verte» zertifiziert.
Mehr Infos gibt’s unter «Das Essen».
Falls euer Kind Unverträglichkeiten oder Allergien hat oder auf bestimmte Produkte verzichtet, können wir Diätmenüs bestellen. Am besten sprecht ihr euch mit eurer Standortleitung ab.
Die Abwesenheiten
Wir können keine kranken Kinder in unserer Kita betreuen.
Ist euer Kind krank, meldet euch bitte bis spätestens um 08:30 Uhr eines geplanten Betreuungstages schriftlich oder telefonisch ab.
Detaillierte Infos gibt’s im Merkblatt «Unser Umgang mit Krankheiten» (folgt).
Wenn ihr uns eure geplanten Ferien und Abwesenheiten frühzeitig meldet, erleichtert uns das die Planung und den Personaleinsatz enorm.
Bei der Frage «Zahlen wir die Betreuungskosten auch während den Ferien / bei Abwesenheiten?» findet ihr Antworten zu den Kosten während dieser Zeit.
Schriftlich oder mündlich, am liebsten so früh wie möglich bei eurer Standortleitung.